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Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit

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    Region: Europe
    Sector: Urban Development
    Institution: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
    PMA:* Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Referat I 3 – Europäische Raum- und Stadtentwicklung Deichmanns Aue 31–37 53179 Bonn Tel. (02 28) 9 94 01-23 36 E-Mail: sina.redlich@bbr.bund.de UND core-consult GmbH & Co. KG Melanchthonstraße 7 01099 Dresden Tel. (03 51) 40 76 76-70 E-Mail: bundesprogramm@core-consult.de Internet: http://www.core-consult.de

Submission Deadline:
Nächster Stichtag für die Einreichung von Anträgen voraussichtlich im Sommer 2017.

Scope of Funding:

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der einzelnen Maßnahme und beträgt
– für die Vorlaufförderung maximal 25.000 EUR,
– für die Kofinanzierung für Landes- und Bundesbehörden maximal 50%, für alle anderen Antragsteller maximal 75% des nationalen Kofinanzierungsanteils, i.d.R. minimal 60.000 EUR und maximal 100.000 EUR,
– für Andock maximal 50.000 EUR.
Eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers wird in jeder Kategorie erwartet.

Type of Funding:
Zuschuss

Description:

Im Rahmen der Programme zur „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ (INTERREG B) fördert die EU transnationale Projekte, die zum Abbau wirtschaftlicher, sozialer und räumlicher Unterschiede beitragen und den territorialen Zusammenhalt fördern. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt mit nationalen Mitteln INTERREG-Projekte mit Bezug zur nachhaltigen Raumentwicklung. Das Bundesprogramm fördert Projekte der Ausrichtung B: Transnationale Zusammenarbeit. Deutschland ist in der kommenden Förderperiode an sechs Programmen beteiligt: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum.
Gefördert werden Projekte, die sich in der Schnittstelle zwischen den INTERREG-Themen, dem jeweiligen Programmraum und der nachhaltigen Raumentwicklung befinden. Grundsätzlich sind drei Kategorien der Förderung vorgesehen:
– Förderung der Antragserstellung (Vorlauf): Die Vorlaufförderung finanziert die Vorbereitung eines INTERREG-B-Antrages. Ziel und Zweck der Förderung ist die Einreichung eines Projektantrags in einem der sechs INTERREG-B-Programme mit deutscher Beteiligung. Förderfähig sind dabei Aktivitäten zur Partnersuche, zum Organisations-, Planungs- und Abstimmungsprozess sowie zur Erstellung des Projektantrags.
– Übernahme anteiliger Kofinanzierung der EU-Mittel (Kofinanzierung): INTERREG-B-Projekte werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) teilfinanziert. Die Förderquote liegt je nach Kooperationsraum zwischen 50% und 85%. Der Restbetrag muss durch die beteiligten Partner aufgebracht werden (sogenannte nationale Kofinanzierung). Dieser Betrag wird durch das Bundesprogramm bezuschusst.
– Finanzierung eines zusätzlichen Projektbausteins (Andock): Finanzierung von Maßnahmen, die im Rahmen des INTERREG-B-Projekts nicht oder nur ungenügend durchgeführt werden können, die aber von besonderem Bundesinteresse sind. Gründe hierfür können z.B. neue Entwicklungen oder Erkenntnisse sein, die bei der Antragstellung noch nicht erkennbar waren. Auch Maßnahmen zur Kommunikation und zur Verstetigung der Projektergebnisse sind förderfähig.
Ziel ist es, Europakompetenz und transnationale Zusammenarbeit der Akteure zu stärken, langfristige Kooperationsbeziehungen und öffentlich-private Partnerschaften aufzubauen und so einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der „Europa 2020-Strategie“ der EU vor Ort zu leisten.

Country: Germany; Several

Eligible Applicants: Antragsberechtigt sind im Rahmen der – Vorlaufförderung: vorrangig deutsche Organisationen, die beabsichtigen, in der Funktion als Lead Partner ein INTERREG-B-Projekt zu entwickeln und zu beantragen; – Kofinanzierung: vorrangig deutsche Lead Partner und von – Andock: alle deutschen Projektpartner in INTERREG-B-Projekten. Prinzipiell sind alle Organisationen mit Sitz in Deutschland förderfähig. Hauptzielgruppe der Förderung sind Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und im Einzelfall auch private juristische Personen wie z.B. Verbände, Vereine und Unternehmen.

Source: Förderdatenbank Bund

Explanation: *PMA: Project Management Agency

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