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Carsharing-Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet

In Deutschland soll am 1. September 2017 das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG) in Kraft treten. Damit soll Städten eine rechtliche Grundlage geliefert werden, Carsharing-Anbieter sowie -Nutzer von Parkgebühren zu befreien und ihnen extra reservierte Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

Der Gesetzesentwurf enthält außerdem, wie solche Fahrzeuge zu kennzeichnen seien und dass es für industrielle Carsharing-Anbieter ein wettbewerbliches Auswahlverfahren für Stellplätze geben wird. Bei dem Verfahren wird Anbindung an den ÖPNV berücksichtigt und elektronisch betriebene Autos werden bevorzugt.

Die Bundesregierung

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