In Deutschland soll am 1. September 2017 das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (CsgG) in Kraft treten. Damit soll Städten eine rechtliche Grundlage geliefert werden, Carsharing-Anbieter sowie -Nutzer von Parkgebühren zu befreien und ihnen extra reservierte Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Der Gesetzesentwurf enthält außerdem, wie solche Fahrzeuge zu kennzeichnen seien und dass es für industrielle Carsharing-Anbieter ein wettbewerbliches Auswahlverfahren für Stellplätze geben wird. Bei dem Verfahren wird Anbindung an den ÖPNV berücksichtigt und elektronisch betriebene Autos werden bevorzugt.
Die BundesregierungWhy not share this article?