In Deutschland sind nun die Neuregelungen für den Einsatz von Drohnen in Kraft getreten. Diese beinhalten Änderungen bei der Kennzeichnungspflicht, dem Kenntnisnachweis und verschiedenen Betriebsverboten. Außerdem gilt nun bei unbemannten Luftfahrsystemen unter einem Gewicht von 5 kg eine Erlaubsnisfreiheit, die auch für gewerbliche Nutzer gilt. Dies soll Tests für die Zukunftstechnologie entgegenkommen. Eingeführt wird zusätzlich eine Ausweichpflicht, die anderen Flugobjektion Priorität einräumt.
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