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Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

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    Region: Europe
    Sector: Environment and Climate
    Institution: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    PMA:* Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin Tel. (0 30) 89 03-50 50 Fax (0 30) 89 03-50 10 E-Mail: emissionshandel@dehst.de

Submission Deadline:
Anträge können bis spätestens 30. März des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres eingereicht werden.

Scope of Funding:

Die Förderung wird als nachschüssiger Zuschuss für die indirekten CO 2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2013 bis 2020 gewährt.
Der Beihilfebetrag berechnet sich pro Anlage. Der Gesamtbeihilfebetrag ergibt sich aus der Summe der Beihilfebeträge für die einzelnen Anlagen des Antragstellers.

Type of Funding:
Zuschuss

Description:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt Produktionsunternehmen beihilfefähiger Sektoren bzw. Teilsektoren im Bereich des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen zu mindern.
Ziel ist es, der Verlagerung von Produktionstätigkeiten an Standorte außerhalb der Europäischen Union entgegenzuwirken.

Country: Germany

Eligible Applicants: Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang II der Beihilfe-Leitlinien für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen.

Source: Förderdatenbank Bund

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