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LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2014-2020)

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    Region: Global
    Sector: Environment+Climate
    Institution: Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt (DG ENV) Avenue de Beaulieu 5 B-1160 Brüssel Belgien Tel. (00 800) 6 7 8 9 10 11 (Europe Direct) Tel. (00 32 2) 29-9 11 11 (Telefonzentrale) E-Mail: envinfo@ec.europa.eu Internet: http://ec.europa.eu/dgs/environment
    PMA:* Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME) Place Charles Rogier 16 B-1210 Brüssel Tel. (00 800) 67 89 10 11 (Europe Direct) Tel. (00 32 2) 2 96 14 94 Fax (00 32 2) 2 97 35 12 E-Mail: eaci-enquiries@ec.europa.eu Internet: http://ec.europa.eu/easme

Submission Deadline:
31.12.2020

Scope of Funding:

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 insgesamt 3,457 Mrd. EUR, darunter 2,592 Mrd. EUR für das Teilprogramm „Umwelt“ und 864,164 Mio. EUR für das Teilprogramm „Klimapolitik“.

Type of Funding:
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.

Description:

Das Programm bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020.
LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt“ und „Klimapolitik“.
Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunkte
– Umwelt und Ressourceneffizienz,
– Natur und Biodiversität sowie
– Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.
Das Teilprogramm „Klimapolitik“ umfasst die Schwerpunkte
– Klimaschutz,
– Anpassung an den Klimawandel sowie
– Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich.
Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:
– Pilotprojekte,
– Demonstrationsprojekte,
– Best-Practice-Projekte,
– integrierte Projekte,
– Projekte der technischen Hilfe,
– Projekte zum Kapazitätsaufbau,
– vorbereitende Projekte,
– Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
– sonstige Projekte, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.
Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, mit denen die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union gefördert werden. Hierzu zählen:
– Information und Kommunikation,
– Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
– Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
– Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
– Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren,
– sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.

Country: Germany

Eligible Applicants: Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen. Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR, den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie Ländern, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind, offen.

Source: Förderdatenbank

Explanation: *PMA: Project Management Agency

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