Region: | Europe |
---|---|
Sector: | Energie |
Institution: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) |
PMA:* | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Submission Deadline:
Antragstellung bis 31. Dezember 2017: Anträge im einstufigen Verfahren, insbesondere durch private Antragsteller, sind i.d.R. innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen, Anträge im zweistufigen Verfahren vor Vorhabenbeginn. Dies betrifft insbesondere Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern, Anträge zur Förderung von Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags aus erneuerbaren Energien sowie Anträge in der Innovationsförderung. Antragstellung ab 1. Januar 2018: Das BMWi stellt die Antragstellung ab dem 1. Januar 2018 für die Förderung aller Anlagen bzw. Optimierungsmaßnahmen auf ein zweistufiges Verfahren um. Anträge müssen in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (s.a. Abschnitt „Wichtige Hinweise“).
Scope of Funding:
Es bestehen zwei alternative Förderverfahren: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse, die KfW Bankengruppe gewährt im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Premium zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse.
– Investitionszuschüsse des BAFA: Die Basisförderung erfolgt als Projektförderung mit Festbeträgen durch Zuschüsse. Die Höhe der Zuschüsse ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Zusätzlich zur Basisförderung sind je nach Maßnahme ein Gebäudeeffizienzbonus, ein Bonus für Lastmanagementfähigkeit, ein Kombinationsbonus und ein Optimierungsbonus möglich. Die Höhe richtet sich nach der Art der Maßnahme.
–Auf Basis des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) können für Solarkollektoranlagen, kleine Biomasse-Anlagen, effiziente Wärmepumpen sowie die Optimierung der gesamten Heizungsanlage, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, zusätzliche Zuschüsse gewährt werden.
Type of Funding:
Zuschuss
Description:
Country: Germany
Eligible Applicants: Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften, Energiedienstleistungsunternehmen (als Contractoren). Von der Förderung ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen sowie Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Hauptkomponenten (Ausnahme: Contractoren).
Source: Förderdatenbank Bund
Explanation: *PMA: Project Management Agency