Der deutsche Bundestag hat die Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften verabschiedet. Die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung befasst sich damit, dass nachhaltiger und ressourceneffizienter Umgang mit Nährstoffen im Betrieb zur guten fachlichen Praxis gehören sollen. Nährstoffverluste in die Umwelt sollen weitestgehend vermieden werden und Verluste von Stickstoff, Phosphor oder Phosphat sollen transparent und überprüfbar abgebildet werden können.
Man rechnet mit einem Erfüllungsaufwand für die Landwirtschaft in Form von Informationspflichten ab dem Jahr 2018 in Höhe von ca. 3,9 Mio. Euro pro Jahr. Dieser wird ab 2023 um weitere 11,8 Mio. Euro steigen. Der Bundesratsbeschluss ist für den 22. September angesetzt, damit die Verordnung am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.
EUWID
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